English for Law / Pflichtausbildung § 24 Abs. 2 JAPO
Für Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester
Pflichtausbildung Englisch Level 2 (JUR)
Für Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester
Diese studienintegrierten Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester belegt werden.
Die Kurse erfüllen die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).
Kursanmeldung:
1. April, 10 Uhr - 7. April, 18 Uhr (1. Anmeldephase) und 9. April, 10 Uhr bis 17. April, 18 Uhr (Restplätze)
Kursbeginn:
2. Woche der Vorlesungszeit (ab 28. April)
Bevor Sie sich für einen Kurs anmelden:
- An diesen Kursen dürfen nur eingeschriebene Studierende der Rechtswissenschaft im 3. Fachsemester oder höher teilnehmen
- Zugangsvoraussetzung ist ein gültiges Einstufungstestergebnis Level 2 oder höher oder die Anrechnung Ihres Abiturzeugnisses (oder eines international anerkannten Sprachzeugnisses) auf Level 2 oder höher oder mindestens zwei Kurse (4 SWS) auf Level 1 (allgemeines Kursangebot / Kursangebot für Jurastudierende) bestanden
- In der ersten Anmeldephase kann Ihre Anmeldung nur berücksichtigt werden, wenn die Zugangsvoraussetzungen bis 7. April vorliegen.
- Ihre Anmeldung wird abgelehnt wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.
Die richtige Kurswahl
Introduction to English Legal Language (30153) erfüllt die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO. Der erfolgreiche Abschluss dieses Kurses ist auch eine Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.
Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nach der Pflichtausbildung an den Kursen der erweiterten Fachsprachausbildung teilnehmen, und Zertifikate erwerben möchten.
Basic Legal English (30476) erfüllt die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO, der erfolgreiche Abschluss des Kurses berechtigt aber nicht zur Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.
Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nur die Pflichtausbildung absolvieren möchten, und kein Interesse haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen.
Entscheidungshilfe für die Kurswahl
Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nach der Pflichtausbildung an den Kursen der erweiterten Fachsprachausbildung teilnehmen, und Zertifikate erwerben möchten.
Basic Legal English (30476) erfüllt die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO, der erfolgreiche Abschluss des Kurses berechtigt aber nicht zur Teilnahme an weiteren Fachsprachkursen in Englisch im Rahmen des Zertifikatsprogramms.
Diesen Kurs sollten diejenigen Studierenden belegen, die nur die Pflichtausbildung absolvieren möchten, und kein Interesse haben, weitere Fachsprachkurse in Englisch zu belegen.
Entscheidungshilfe für die Kurswahl
Bei Fragen zu den Teilnahmevoraussetzungen oder zur Kurswahl wenden Sie sich bitte per E-Mail an hallo@jurasprachen.de. Bitte denken Sie daran, Ihre Matrikelnummer anzugeben.
Sie müssen und dürfen nur einen dieser Kurse belegen. Bitte melden Sie sich daher nicht gleichzeitig für Introduction to English Legal Language und Basic Legal English an, da Ihre Anmeldung in dem Fall abgelehnt wird!
Introduction to English Legal Language
English: Level 2 (JUR) - Introduction to English Legal Language
Kurs
Summer 2025:
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Basic Legal English
English: Level 2 (JUR) - Basic Legal English
Kurs
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