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English for Law / Pflichtausbildung § 24 Abs. 2 JAPO

Für Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester

Pflichtausbildung Englisch Level 2 (JUR)

Für Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester

Diese studienintegrierten Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester belegt werden.

Die Kurse erfüllen die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).

Kursanmeldung:

1. April, 10 Uhr - 7. April, 18 Uhr (1. Anmeldephase) und 9. April, 10 Uhr bis 17. April, 18 Uhr (Restplätze)

Kursbeginn:

2. Woche der Vorlesungszeit (ab 28. April)

Sie müssen und dürfen nur einen dieser Kurse belegen. Bitte melden Sie sich daher nicht gleichzeitig für Introduction to English Legal Language und Basic Legal English an, da Ihre Anmeldung in dem Fall abgelehnt wird!

Introduction to English Legal Language

Kurs

English: Level 2 (JUR) - Introduction to English Legal Language

Kurs
Sommer 2025: | » campo  
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Basic Legal English

Kurs

English: Level 2 (JUR) - Basic Legal English

Kurs
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