I. Einstiegsbeispiel
Täter T warf nachts einen Stein in das Schlafzimmerfenster des O ein, um durch die entstandene Öffnung ein sog. Molotowcocktail hineinwerfen zu können. Durch den Wurf mit dem Stein in das Fenster wachte O auf und er – sowie alle anderen Bewohner – konnten wie durch ein Wunder das Gebäude unversehrt verlassen. T wollte, dass das Mehrfamilienhaus (mit 15 Personen) niederbrennt und sein Erzfeind O stirbt, damit er die Verlobte V des O für sich gewinnen kann. Es entzündete sich bloß ein Schrank. T entfernte sich sofort vom Tatort, wobei er davon ausging, dass er mit seiner Tat Erfolg habe.
Strafbarkeit von T nach dem StGB?