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Abschlusshausarbeit im Zivilrecht Prof. Dr. Steffen Klumpp
Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung:
Der Umfang des Gutachtens darf 45.000 Zeichen nicht überschreiten; Titelblatt, Inhaltsverzeichnis und Literaturverzeichnis werden dabei nicht mitgerechnet. Leerzeichen und Zeichen in Fußnoten sind mitzurechnen.
Zu ve…
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