Übergang in die neuen Prüfungsordnungen zum WS 2020/21
Informationen zu Änderungen, die sich aufgrund der neuen Prüfungsordnungen ergeben, die zum WS 2020/21 in Kraft treten.
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Die Informationen (und mehr) in aktueller Form finden Sie im StudOn-Kurs des Studien-Service-Centers (SSC) Physik.
Für alle Studierenden der Physik (BSc Physik, MSc Physics, LA Physik) treten zum WS 2020/21 neue Prüfungsordnungen in Kraft. Konkret bedeutet das, dass
- Studienanfänger zum WS 2020/21 direkt in der neuen Prüfungsordnung starten
- Studierende, die vor dem WS 2020/21 ihr Studium aufgenommen haben, ihr weiteres Studium nach der neuen Prüfungsordnung fortsetzen.
Grundlagen- und Orientierungsprüfung
Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) sind nominell zum Ende des zweiten Fachsemesters folgende ECTS-Punkte nachzuweisen:
- für Bachelor Physik: 30 ECTS aus den Modulen EP-12, RMP, MP-A, DV, NW-1, TP-1, MP-B
- für Lehramt Physik an Gymnasien: 20 ECTS aus dem Lehrangebot des Department Physik (üblicherweise EP-12, RMP)
Modul Experimentalphysik 1 und 2
Das Modul "Experimentalphysik 1 und 2 (EP-12)" beinhaltet jetzt ein Praktikum. Dieses Praktikum ersetzt das alte Praktikum GP-1 (Teil 1) und wird im zweiten Fachsemester (also erstmalig im Sommersemester 2021) durchgeführt.
Mathematik-Zyklus
Die Mathematik-Vorlesungen des ersten und zweiten Semesters im Studiengang Bachelor Physik werden ab dem WS 2020/21 umstrukturiert; die neuen Module heißen
- "Mathematik für Physikstudierende A" (MP-A, 1. Semester, 10 ECTS),
- "Mathematik für Physikstudierende B" (MP-B, 2. Semester, 10 ECTS)
- "Mathematik für Physikstudierende C" (MP-C, 3. Semester, 10 ECTS).
Verglichen mit den alten Modulen MP-1 und MP-2 haben die neuen Mathematik-Module einen etwas anderen inhaltlichen Zuschnitt und ermöglichen eine bessere Verteilung der Arbeitslast in den ersten beiden Semestern. Das Modul MP-C ersetzt die alte "Mathematik für Physikstudierende 3 (MP-3)".
Für die Bachelorprüfung müssen mindestens zwei der drei Module MP-A, MP-B und MP-C eingebracht werden.
Für besonders Mathematik-affine Studierende ist es möglich
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass dieser Wechsel mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist und nicht sämtliche ECTS-Punkte aus dem Mathematik-Zyklus für das Physikstudium anerkannt werden können.
- im ersten Semester statt des Moduls "Mathematik für Physikstudierende A" die beiden Vorlesungen "Lineare Algebra I" und "Analysis I" und/oder
- im zweiten Semester statt des Moduls "Mathematik für Physikstudierende B" die beiden Vorlesungen "Lineare Algebra II" und "Analysis II"
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass dieser Wechsel mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist und nicht sämtliche ECTS-Punkte aus dem Mathematik-Zyklus für das Physikstudium anerkannt werden können.
Die erfolgreich bestandenen Module MP-A und MP-B können für den Studiengang Bachelor Mathematik anerkannt werden. Details erfragen Sie bitte in der Mathematik.
Datenverarbeitung, Grundpraktikum und Physikalisches Experimentieren
Das Programmierpraktikum "Datenverarbeitung in der Physik (DV)" wird im Bachelor Physik vom dritten in das erste Fachsemester vorgezogen. Studierende im dritten Fachsemester besuchen diese Veranstaltung im WS 2020/21 zusammen mit den Erstsemestern. Prüfungsleistung ist nicht mehr eine Klausur, sondern eine Praktikumsleistung.
Neben dem Praktikum im Modul EP-12 gibt es ein neues Modul "Grundpraktikum (GP/GPL)". Es ersetzt das alte GP-1/GPL-1 (Teil 2) und ist jetzt im dritten Fachsemester eingeordnet (findet also immer im Wintersemester statt).
Weiterführende Praktika sind
- im Bachlor Physik:
- Physikalisches Experimentieren A (PE-A): Dieses Elektronikpraktikum findet typischerweise im 4. Fachsemester statt, wahlweise auch als Blockkurs im dritten Semester. Es ersetzt das Modul PE-1.
- Physikalisches Experimentieren B (PE-B): Dieses Praktikum gibt es nach wie vor in den Varianten Aufbaupraktikum und Projektpraktikum. Es ersetzt das Modul GP-2 aus dem dritten Semester und ist formal im fünften Semester (für Studierende des Forschungsstudiengangs im vierten Semester) eingeordnet.
- Physikalisches Experimentieren C (PE-C): Das Fortgeschrittenenpraktikum ist im 6. Semester eingeordnet, kann aber auch bereits im 5. Semester belegt werden. Es ersetzt das Modul PE-2.
- im Lehramt Physk für Gymnasien:
- Physikalisches Experimentieren A (PEL-A): Dieses Praktikum gibt es nach wie vor in den Varianten Aufbaupraktikum und Projektpraktikum. Es ist formal im fünften Semester eingeordnet und ersetzt das Modul GPL-2 aus dem 3. Semester.
- Physikalisches Experimentieren B (PEL-B): Das Fortgeschrittenenpraktikum ist im 9. Semester eingeordnet, kann aber auch bereits im 7. Semester belegt werden. Es ersetzt das Modul PEL.
Mit den neuen Prüfungsordnungen verschieben sich viele Praktika in spätere Semester. Aus diesem Grund finden die Praktika GP, PE-B und PEL-A im WS 2020/21 nicht statt!
Das Grundpraktikum (GP/GPL) findet das nächste Mal im WS 2021/22 statt, die Praktika PE-B und PEL-A ab dem SoSe 2021.
Für Bachelor-Studierende im dritten Fachsemester, die nach alter Prüfungsordnung die Praktika GP-1 (Teil 1) und GP-1 (Teil 2), d.h. das Modul GP-1, erfolgreich absolviert haben, geht es also erst im 4. bzw. 5. Fachsemester mit den Praktika PE-A und PE-B weiter. Gleiches gilt für Studierende im Studiengang Lehramt Physik für Gymnasien.
Das Grundpraktikum (GP/GPL) findet das nächste Mal im WS 2021/22 statt, die Praktika PE-B und PEL-A ab dem SoSe 2021.
Für Bachelor-Studierende im dritten Fachsemester, die nach alter Prüfungsordnung die Praktika GP-1 (Teil 1) und GP-1 (Teil 2), d.h. das Modul GP-1, erfolgreich absolviert haben, geht es also erst im 4. bzw. 5. Fachsemester mit den Praktika PE-A und PE-B weiter. Gleiches gilt für Studierende im Studiengang Lehramt Physik für Gymnasien.
Theorie-Kolloquium
Das Modul Kolloquium Theoretische Physik wird jetzt mit 7.5 ECTS bewertet (früher 5 ECTS).
Physikalische Wahlfächer
Physikalische Wahlfächer sind üblicherweise kleine Veranstaltungen. Um einen interaktiven Charakter dieser Veranstaltungen zu fördern, sind viele Wahlfächer jetzt als Hauptseminare im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Trotz der Bezeichnung sind die Physikalischen Wahlfächer bitte nicht mit den Physikalischen Seminaren zu verwechseln!
Als neue Prüfungsform ist (neben Klausur und mündlicher Prüfung) ein 45-minütiger Vortrag hinzugekommen. Genaueres regelt die Modulbeschreibung.
Als neue Prüfungsform ist (neben Klausur und mündlicher Prüfung) ein 45-minütiger Vortrag hinzugekommen. Genaueres regelt die Modulbeschreibung.
Entfall der Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen
Mit der neuen Prüfungsordnung entfällt die Pflicht, sich bei Nicht-Bestehen einer Prüfung zur nächsten Wiederholungsprüfung anzumelden (bzw. automatisch angemeldet zu werden). Konkret bedeutet das, dass Sie
- von meinCampus nicht mehr automatisch zur nächsten Wiederholungsprüfung angemeldet werden
- die Freiheit haben, sich nicht zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung anzumelden, sondern die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen
- Sie eigenständig darauf achten müssen, dass es durch ein Herausschieben einer Wiederholungsprüfung zu keiner Fristüberschreitung während des Studiums kommt.
Übergangsbestimmungen für Studierende höherer Semester
Die neue Prüfungsordnung gilt ab dem 1.10.2020 auch für Studierende höherer Semester. Sie studieren Ihr Studium also nach der neuen Studienordnung weiter.
Übergangsregelungen:
Übergangsregelungen:
- Modul EP-12: Wenn Sie vor dem 1.10.2020 eine Prüfung für das Modul "Experimentalphysik 1 und 2" (EP-12) nicht bestanden haben, so wird das Modul weiterhin nach der alten Prüfungsordnung geprüft.
- Modul GP-1:
- Haben Sie bis zum 1.10.2020 das Praktikum GP-1 (Teil 1) bestanden, aber das Praktikum GP-1 (Teil 2) noch nicht begonnen, so müssen Sie noch das neue Modul "Grundpraktikum (GP)" absolvieren.
- Haben Sie bis zum 1.10.2020 weder das Praktikum GP-1 (Teil1) noch das Praktikum GP-1 (Teil 2) bestanden, so müssen Sie das Praktikum zur EP-12 und das Modul "Grundpraktikum (GP)" absolvieren.
- Wenn Sie bis zum 1.10.2020 beide Teile des Moduls GP-1 bestanden haben, müssen Sie das neue Modul "Grundpraktikum (GP)" nicht mehr absolvieren.
- Module MP-1/MP-2:
- Wenn Sie vor dem 1.10.2020 bereits in einem dieser Module geprüft wurden, aber das Modul nicht erfolgreich abgeschlossen haben (Fehlversuch), so muss das Modul formal nach der alten Prüfungsordnung absolviert werden.
- Wenn Sie bis zum 1.10.2020 noch keine Prüfung im Modul MP-2 abgelegt haben, dann wird die Prüfung im Modul MP-2 durch eine Prüfung im Modul MP-B nach der neuen Prüfungsordnung ersetzt. Für den Fall, dass Sie schon an den Lehrveranstaltungen des Moduls MP-2 teilgenommen haben, darf auf Antrag ausnahmsweise das Modul MP-2 geprüft werden.
- Für das Einbringen der Mathematik-Module in die Bachelorprüfung gilt die Regelung der alten Prüfungsordnung: das Modul MP-1 und mindestens eines der Module MP-2/MP-B bzw. MP-3/MP-C müssen eingebracht werden.
- Modul TP-K: Wenn Sie vor dem 1.10.2020 bereits in diesem Modul geprüft wurden, aber das Modul nicht erfolgreich abgeschlossen haben (Fehlversuch), so wird das Modul nach der alten Prüfungsordnung absolviert.