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Übergang in die neuen Prüfungsordnungen zum WS 2020/21

Informationen zu Änderungen, die sich aufgrund der neuen Prüfungsordnungen ergeben, die zum WS 2020/21 in Kraft treten.

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Die Informationen (und mehr) in aktueller Form finden Sie im StudOn-Kurs des Studien-Service-Centers (SSC) Physik.

Für alle Studierenden der Physik (BSc Physik, MSc Physics, LA Physik) treten zum WS 2020/21 neue Prüfungsordnungen in Kraft. Konkret bedeutet das, dass
  • Studienanfänger zum WS 2020/21 direkt in der neuen Prüfungsordnung starten
  • Studierende, die vor dem WS 2020/21 ihr Studium aufgenommen haben, ihr weiteres Studium nach der neuen Prüfungsordnung fortsetzen.
Wir haben hier für Sie die Änderungen zusammengestellt, die sich mit den neuen Prüfungsordnungen ergeben. Übergangsbestimmungen für Studierende höherer Semester finden Sie weiter unten.

Übergangsbestimmungen für Studierende höherer Semester

Die neue Prüfungsordnung gilt ab dem 1.10.2020 auch für Studierende höherer Semester. Sie studieren Ihr Studium also nach der neuen Studienordnung weiter.

Übergangsregelungen:
  • Modul EP-12: Wenn Sie vor dem 1.10.2020 eine Prüfung für das Modul "Experimentalphysik 1 und 2" (EP-12) nicht bestanden haben, so wird das Modul weiterhin nach der alten Prüfungsordnung geprüft.
  • Modul GP-1: 
    • Haben Sie bis zum 1.10.2020 das Praktikum GP-1 (Teil 1) bestanden, aber das Praktikum GP-1 (Teil 2) noch nicht begonnen, so müssen Sie noch das neue Modul "Grundpraktikum (GP)" absolvieren.
    • Haben Sie bis zum 1.10.2020 weder das Praktikum GP-1 (Teil1) noch das Praktikum GP-1 (Teil 2) bestanden, so müssen Sie das Praktikum zur EP-12 und das Modul "Grundpraktikum (GP)" absolvieren.
    • Wenn Sie bis zum 1.10.2020 beide Teile des Moduls GP-1 bestanden haben, müssen Sie das neue Modul "Grundpraktikum (GP)" nicht mehr absolvieren.
  • Module MP-1/MP-2:
    • Wenn Sie vor dem 1.10.2020 bereits in einem dieser Module geprüft wurden, aber das Modul nicht erfolgreich abgeschlossen haben (Fehlversuch), so muss das Modul formal nach der alten Prüfungsordnung absolviert werden.
    • Wenn Sie bis zum 1.10.2020 noch keine Prüfung im Modul MP-2 abgelegt haben, dann wird die Prüfung im Modul MP-2 durch eine Prüfung im Modul MP-B nach der neuen Prüfungsordnung ersetzt. Für den Fall, dass Sie schon an den Lehrveranstaltungen des Moduls MP-2 teilgenommen haben, darf auf Antrag ausnahmsweise das Modul MP-2 geprüft werden.
    • Für das Einbringen der Mathematik-Module in die Bachelorprüfung gilt die Regelung der alten Prüfungsordnung: das Modul MP-1 und mindestens eines der Module MP-2/MP-B bzw. MP-3/MP-C müssen eingebracht werden.
  • Modul TP-K: Wenn Sie vor dem 1.10.2020 bereits in diesem Modul geprüft wurden, aber das Modul nicht erfolgreich abgeschlossen haben (Fehlversuch), so wird das Modul nach der alten Prüfungsordnung absolviert.