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FAQ Praktikum Bachelor

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Stand: 23.5. Oktober 2024
  1. Muss ich das Praktikum vorher anmelden?
 Nein.

  2. Zählt ein Praktikum in einem Zeitschriften- oder Zeitungsverlag als Pflichtpraktikum? 
Nur dann, wenn dabei inhaltliche Aufgaben zu erledigen sind. Die Tätigkeit in der Anzeigenabteilung z. B. zählt nicht.

  3. Sind Praktika in Buchdruckereien oder Buchbindereien möglich? 
Ja.

  4. Wird ein Praktikum in einer Eventmanagement-Agentur anerkannt? 
Evtl.: Bitte mit Herrn Titel besprechen.

  5. Kann ich ein Praktikum in einer Bibliothek als Pflichtpraktikum anrechnen lassen? 
Nein. Es sei denn, es handelt sich um Tätigkeiten (wie z. B. in der DNB oder der BSB möglich), die denen in einem Verlag vergleichbar sind, z. B. bei der Herausgabe von Publikationen. Darüber hinaus können Praktika in einer Bibliothek nur als Schlüsselqualifikationen verbucht werden, wenn bereits ein Pflichtpraktikum absolviert wurde.

  6. Kann das Pflichtpraktikum in Teilzeit absolviert werden? Evtl.: Bitte mit Herrn Titel besprechen.

  7. Werden Arbeitsstunden eines Aushilfsjobs in einer Buchhandlung anerkannt?
 Nein.

  8. Wird ein Praktikum zwischen Abitur und Aufnahme des Studiums anerkannt?
 Nicht als Pflichtpraktikum, jedoch als zusätzliche Schlüsselqualifikation. In diesem Fall genügt ein Kurzbericht

  9. Wenn das Praktikum in zwei vierwöchigen Phasen absolviert wird, kann das auch bei zwei verschiedenen Unternehmen geschehen?
 Ja. Mehr als zwei Stationen sind jedoch nicht empfehlenswert.
  10. Ist es sinnvoll, das volle achtwöchige Pflichtpraktikum in einem Unternehmen des vertreibenden Buchhandels zu machen?
 Nur dann, wenn die Absicht besteht, später im verbreitenden Buchhandel zu arbeiten. Ein Praktikum im herstellenden Buchhandel hat bei einer Bewerbung für einen Verlag größere Bedeutung. Sinnvoll ist es aber dennoch, über das achtwöchige Pflichtpraktikum hinaus ein Praktikum auch in einer verbreitenden Buchhandlung zu absolvieren. 

  11. In welcher Form sind Praktikumsbericht und -bestätigung/-zeugnis abzugeben? 
Per Upload auf studon und per E-Mail an volker-titel@fau.de.
  12. Ist beim Praktikumsbericht das Stylesheet der Buchwissenschaft verpflichtend? 
Nein. 

  13. Richtlinien für den Praktikumsbericht 
befinden sich auf StudOn unter den Semesterübergreifenden Informationen.
  14. Müssen auch für Praktika, die als Schlüsselqualifikation angerechnet werden, Praktikumsberichte eingereicht werden? Ja.
  15. Muss ich Originale der Bestätigung abgeben? 
Nein, keinesfalls. Bitte bewahren Sie die Originale für spätere Bewerbungen auf
  16. Gibt es einen Termin für die Abgabe des Praktikumsberichts? 
Nein. Aber die Verbuchung kann erst nach Vorliegen des Berichts (und natürlich der Bestätigung) erfolgen.
  17. Wo finde ich die Praktikumsberichte meiner Mitstudierenden? 
Auf StudOn unter [iln ="989317"]Online-Angebote » 1. Phil » 1.6 Medienwissenschaften und Kunstgeschichte » Buchwissenschaft: Semesterübergreifende Informationen[/iln]. 

  18. Wie werden die ECTS-Punkte verbucht? 
Die Punkte für das Pflichtpraktikum werden in mein campus verbucht. Für weitere Praktikumspunkte als Schlüsselqualifikation erhalten Sie einen Schein, mit dem Sie beim Prüfungsamt die Verbuchung vornehmen lassen können. 

  19. Wann werden die Punkte verbucht? 
Es wird nur das vollständig absolvierte Pflichtpraktikum verbucht, kein Teilpraktikum. 


  20. Bestätigung Pflichtpraktikum: Wegen des Mindestlohngesetzes verlangen immer mehr Verlage eine Bestätigung, dass ein Pflichtpraktikum zu absolvieren ist. Als Beleg reicht unsere Prüfungsordnung, die ein verpflichtendes Praktikum vorsieht. 
  21. Bei offenen Fragen: Bitte mit Herrn Titel besprechen.