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English for Law / Pflichtausbildung § 24 Abs. 2 JAPO

Für Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester

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Pflichtausbildung Englisch Level 2 (JUR)

Für Studierende der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester

Diese studienintegrierten Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaft ab dem 3. Fachsemester belegt werden.

Die Kurse erfüllen die Anforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz).

Introduction to English Legal Language

Kurs

English: Level 2 (JUR) - Introduction to English Legal Language

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Basic Legal English

Kurs

English: Level 2 (JUR) - Basic Legal English

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